Das Meraner Richtschwert
Im Herbst 2014 von Dr. Elfriede Zöggeler-Gabrieli
Ein Richtschwert konnte sowohl dem Gerichtsherrn als auch dem Henker gehören.
Von einem „Richtschwerdt“, das zwar dem Gerichtsherrn und gleichzeitigen Erblasser gehörte, aber wohl dem Scharfrichter von Meran zur Ausübung seines Amtes diente, erfährt man aus dem Nachlass von 1563 des Philipp von Liechtenstein-Kastelkorn. Es wurde früher nachweislich „Auf dem Grossen Sal“ des Schlosses Schenna aufbewahrt.
Das schon öfters dokumentierte „Meraner Richtschwert“, ein breitschneidiges Schwert mit einer Lederscheide, wurde vermutlich für Johann Georg Kober, Scharfrichter von Meran (1728–1748), 1733 und später von der Scharfrichterfamilie Putzer – der erste aus dieser Familie, Martin Putzer, bekleidete das Amt von 1748–72 – verwendet.