Trinkwasser für Obermais „aus nur drey Eysenpippen“
Im Winter 2019 von Dr. Walter Egger
Obermaiser Bauern erstreiten sich im Jahr 1540 ein Wasserrecht aus der Meraner Stadtbrunnenleitung, allerdings beschränkt auf drei Pippen an festgelegten Stellen und in bestimmter Größe.
Herzog Sigmund, Landesfürst von Tirol, hatte im Jahre 1462 der Stadt Meran erlaubt, Trinkwasser von Labers in Röhren durch die Güter von Obermais in die Stadt zu führen. Die Obermaiser Bauern, durch deren Gründe die Leitung verlief, schlugen im Laufe der Jahre Zapfen und Pippen in die Röhren, um Trinkwasser für ihren eigenen Gebrauch zu entnehmen, was natürlich zu Streitigkeiten mit den Meranern führen musste. Diese beklagten die „Schmälerung“ ihres Wasserbezugsrechtes und begannen neue Röhren entlang der öffentlichen Wege zu legen. Dagegen wehrten sich wiederum die Maiser, die vertreten durch Martin Griesser, Dorfmeister zu Obermais, und Vilg Malefack, Dorfmeister zu Untermais, den Landeshauptmann an der Etsch, Wilhelm von Liechtenstein zu Karneid, als Richter anriefen.
Gerichtsentscheidung
Mit Spruch vom 10. Dezember 1540 wurde daraufhin festgelegt, dass die Stadtbrunnenleitung unverändert am alten Ort frei von Zapfen und Pippen verlaufen solle, die Obermaiser aber aus nicht mehr als drei Eisenpippen mit genau bestimmter Weite und Größe Wasser für ihren Bedarf aus der städtischen Leitung beziehen dürfen. Zugleich wurde ihnen auch Wassersparen verordnet: „So sollen sie diese Pippen nach Empfangen des Wassers allweg wiederum schön fleißig zuetuen und das Wasser vergebens nit ausrinnen lassen.“ Brunnensäulen und Pippen müssen durch die Röhrbohrer der Stadt und in Gegenwart Meraner Bürger ausgebohrt, aufgesetzt und angeschlagen werden. Eventuell schadhaft gewordene Säulen und Pippen, die „rinnen“ und nicht mehr „geheben“, haben die Bauern umgehend auf eigene Kosten zu ersetzen. Um künftigen Streit zu verhüten, wurden drei gleiche eisene „Maß“ als Muster angefertigt, von denen je eines die Maiser und die Meraner erhielten und das dritte dem landesfürstlichen Kellenamt in Meran zur Verwahrung übergeben wurde.
Brunnensäule beim Weyer- oder Layshof
„Die Brunnensäule, die neben dem Weyerhof in der Mauer steht, soll in dem Maß, wie sie jetzt ist, bestehen bleiben, und für die anderen zwei mögen die Maiser selbst miteinander über den Standort entscheiden,“ so lautete weiter die richterliche Verfügung. Infolgedessen wurde auf Vermittlung von Jacob von Brandis eine zweite Säule „ober dem Rottensteinhof“ [am heutigen Priamiweg] aufgesetzt und schließlich die dritte „zu unterst der Weidmann- und zu oberst der Pröfingergüter, an der Wegscheide, wo die vier Straßen auf die Lazag, nach Mais hinab sowie gegen Hafling und Schenna sich teilen“, aufgerichtet.
Bei der letzterwähnten Säule handelt es sich um den heutigen Brunegger Brunnen, früher auch Neuhäuslpipp genannt, an der Kreuzung Plantastraße / Naifweg, während der Brunnen am Priamiweg oberhalb von Schloss Rottenstein nicht mehr vorhanden ist. Einzige noch erkennbare Spur davon ist ein verrostetes Rohrloch in der Mauer am Wegrand.