BEITRAGSGESUCHE FÜR PROJEKTE ZUR EUROPÄISCHEN INTEGRATION

Einreichtermin: 30. November

02. November 2021

BEITRAGSGESUCHE FÜR PROJEKTE ZUR EUROPÄISCHEN INTEGRATION KÖNNEN NOCH BIS 30. NOVEMBER 2021 EINGEREICHT WERDEN

 

Regionalregierung genehmigt auch die programmatischen Leitlinien 2022 für die Einreichung der Projekte

 

Die Einreichfrist für die Finanzierungsgesuche betreffend im Jahr 2021 geplante Initiativen zur Förderung der europäischen Integration und Tätigkeiten von besonderem regionalem Belang wurde bis zum 30. November 2021 verlängert. Das hat die Regionalregierung auf Vorschlag des Assessors Giorgio Leonardi beschlossen, um den betroffenen Vereinen entgegenzukommen, die wegen des Gesundheitsnotstands große Schwierigkeiten hatten, ihre Initiativen zu planen und durchzuführen. Die Pandemie verursachte nämlich große Unsicherheit darüber, wie und wann die geplanten Initiativen durchgeführt werden sollten, und deshalb zogen es viele Vereine vor, die Entwicklung der Gesundheitslage abzuwarten. Leonardi erklärte, dass viele Einrichtungen nicht das Risiko eingehen wollten, Initiativen zu organisieren, da die konkrete Gefahr bestand, alles im letzten Moment absagen und auf einen unbestimmten zukünftigen Zeitpunkt verschieben zu müssen, was unweigerlich mit hohen Kosten für die Veranstalter verbunden wäre. Gerade um die Initiativen zur Förderung der europäischen Integration und die Initiativen von regionalem Belang zu unterstützen, wurde mehr Zeit für die Einreichung der Finanzierungsgesuch gewährt und die Frist bis auf Ende des kommenden Monats aufgeschoben. Ferner hat die Regionalregierung – ebenfalls auf Vorschlag von Giorgio Leonardi – die programmatischen Prioritäten und Kriterien zwecks Gewährung der Finanzierungen für Initiativen zur Förderung der europäischen Integration und Initiativen von regionalem Belang für das Jahr 2022 genehmigt.

Mit solchen Initiativen soll das Bewusstsein der Zugehörigkeit zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe, das Erlernen der in Europa geläufigen Amtssprachen sowie die Einleitung und Festigung von Partnerschaften mit Einrichtungen anderer europäischer Staaten gefördert werden. Initiativen zum Erlernen europäischer Sprachen können auch Kindergärten, in denen mindestens 4 Wochenstunden Fremdsprachenunterricht abgehalten wird, und Intensiv-Sprachwochen an zugelassenen Schulen und Instituten mit mindestens 25 Wochenstunden für alle Altersgruppen betreffen. Auch andere Projekte werden in Betracht gezogen, wie z. B. Stipendien (für die gerade neue Kriterien und Modalitäten festgelegt werden), mindestens einwöchige Schüleraustausche zum Erlernen einer europäischen Sprache, Partnerschaften zwischen Gemeinden verschiedener europäischer Länder, Besuche bei den Institutionen der EU sowie internationale kulturelle, künstlerische und soziale Initiativen. Die Region wird auch weiterhin Initiativen und Tätigkeiten von besonderem regionalem Belang unterstützen und finanzieren, wie z. B. Initiativen zur Vertiefung von Aspekten der Geschichte und der Autonomie unserer Region.

 


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