DIE REGION UNTERSTÜTZT NICHT ERWERBSTÄTIGE MÜTTER

03. September 2021

Die Regionalregierung möchte den Bedürfnissen all jener Mütter und Väter entgegenkommen, die der Arbeit fernbleiben, um ihre Kinder bzw. pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen. Dies ist das erklärte Hauptziel des gestern genehmigten Beschlusses zur Änderung des Regionalgesetzes vom 18. Februar 2005, Nr. 1. Der für die Sozialvorsorge zuständige Vizepräsident der Region erklärte, dass man nach dem Gesundheitsnotstand, der auch eine Wirtschaftskrise ausgelöst habe, das Entstehen von Armutssituationen verhindern müsse. Insbesondere richten sich die von der Regionalregierung genehmigten Maßnahmen an Mütter, die nicht arbeiten können, weil sie sich um ihre Kinder kümmern müssen. Das novellierte Gesetz sieht nämlich einen Beitrag zur Unterstützung der Vorsorgebeiträge für Personen vor, die ihre Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bzw. bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Datum der Adoptionsmaßnahme betreuen. Die Unterstützung der Region können ebenso Arbeitnehmende mit Teilzeitbeschäftigung und freiberuflich Tätige nach dem Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Außerdem gehören auch selbständig Erwerbstätige und Arbeitnehmende in der Privatwirtschaft für die Zeit des unbezahlten Wartestands zu den Anspruchsberechtigten. Die eigentliche Neuerung besteht aber darin, dass diese beiden Kategorien von Erwerbstätigen nicht mehr zur Inanspruchnahme des Elternurlaubs verpflichtet sind. Die Beiträge zur Unterstützung der Zusatzvorsorge sollen ferner auf die Hausangestellten ausgedehnt werden, da diese nicht nur einen geringen Schutz im Krankheitsfall genießen, sondern oft nur wenige Stunden pro Woche arbeiten und demzufolge nur sehr niedrige Beitragszahlungen leisten, ohne die Möglichkeit zu haben, diese durch freiwillige Beiträge aufzustocken.

Zweitens sollen die Maßnahmen von der Überprüfung der Versicherungsauszüge und Daten des INPS/NISF entkoppelt werden, weil diese nicht immer umgehend aktualisiert werden, weshalb es vorkommen kann, dass die zum Zeitpunkt des Antrags erklärte Situation später mit der bei der Überprüfung festgestellten Situation nicht übereinstimmt. Laut den Worten des Vizepräsidenten der Region beabsichtige man dadurch eine einfachere und unbürokratischere Bearbeitung der Anträge und eine schnellere Auszahlung der Beiträge. Es sei wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger eine möglichst schnelle Antwort von den öffentlichen Körperschaften erhalten. Man möchte die Menschen über die Existenz dieser Leistungen aufklären, mit denen – insbesondere in diesen Zeiten des Covid-19-Notstands – öffentliche Gelder dazu verwendet werden, Personen in Schwierigkeiten zu helfen.


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