Neue Regeln für Elektro-Roller
Im Herbst 2022 von Ra. Christine Ladurner
Prinzipiell sind E-Roller nur dort erlaubt, wo auch Fahrräder zugelassen sind und sie müssen sich dementsprechend verhalten. Außerhalb der Ortschaften darf man mit einem E-Roller nur auf Radwegen und nicht auf der Straße fahren. Auf Gehsteigen ist das Fahren eines Elektrorollers verboten. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre, wobei bis zur Volljährigkeit die Helmpflicht gilt.
Technische Anforderungen und allgemeine Vorschriften wurden bereits mit Gesetz Nr. 160/2019 festgelegt und nun mit Dekret des Ministeriums für Infrastruktur und Mobilität von August 2022 spezifiziert. In der Folge einige der wichtigsten Regeln:
- Der Roller muss ein CE-Zeichen, gemäß Richtlinie 2006/42/CE, haben.
- Die Motorleistung darf 0,50 KW nicht überschreiten und es muss sich um einen Elektromotor handeln.
- Der E-Roller darf keinen Sitz haben.
- Der Roller muss mit einer Klingel ausgestattet sein, welche auf mindestens 30 m Distanz hörbar ist.
- Während der Nachtstunden sowie generell bei schlechter Sicht müssen vorne ein fixes weißes/gelbes Licht und hinten ein fixes rotes Licht sowie rote Rückstrahler benutzt werden.
- Der Roller muss mit einem Geschwindigkeitsregler ausgestattet sein, mit welchem sich die Geschwindigkeit auf 6 km/h für Fußgängerzonen, sofern dort das Radfahren erlaubt ist, und 20 km/h für Straßen und Radwege begrenzen lässt.
- Elektro-Roller, die nach dem 30.09.2022 hergestellt werden, müssen über Bremsen für beide Räder verfügen sowie über elektrische Richtungsanzeiger („Blinker“). Für Elektro-Roller, welche vor diesem Datum hergestellt wurden, gilt die Pflicht, diese innerhalb 01.01.2024 an die neuen Normen anzupassen.
- Es ist verboten, andere Personen, Gegenstände oder Tiere mitzuführen.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind Strafen im Ausmaß von 50 bis 400 Euro vorgesehen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die technischen Vorschriften wird der Elektro-Roller eingezogen. Zudem sollte auch bedacht werden, dass die Nicht-Einhaltung dieser Vorschriften, im Falle eines Unfalles, Konsequenzen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur mit sich bringen kann.