Übergabe des Mietobjektes
Im Winter 2023 von Ra. Christine Ladurner
Erst kürzlich hat unser Oberster Gerichtshof entschieden, dass dann, wenn ein Mietobjekt in einem Zustand zurückgegeben wird, der eine außerordentliche Instandhaltung erfordert, der Vermieter die Rücknahme des Mietobjektes verweigern kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Abnutzung des Mietobjektes nicht dem Gebrauch laut Vertrag entspricht oder der Mieter nicht erlaubte Neuerungen an der Immobilie vorgenommen hat. Sollte der Mieter der Immobilie solch schwere Schäden zugefügt haben, so hat der Vermieter sogar weiterhin Anrecht auf Bezahlung des Mietzinses, unabhängig davon, ob der Mieter das Vertragsobjekt weiterhin nutzt oder nicht. Dieses Recht bleibt solange bestehen, bis der Mieter dem Vermieter die Geldsumme aushändigt, welche für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Immobilie aufgebracht werden muss.