Liebe Eltern, bitte nicht übertreiben
Im Frühling 2022 von Robert Asam
Das italienische Verfassungsgericht hat im April das Namensrecht geändert. Ab sofort erhalten Kinder verheirateter Paare nicht mehr automatisch den Familiennamen des Vaters, sondern den Nachnamen beider Elternteile. Außer Papi und Mami einigen sich auf einen Namen. Die bisherige italienische Praxis wurde als diskriminierend und nicht verfassungskonform eingestuft. Die Entscheidung ist nachvollziehbar. Aber Vorsicht vor Doppelnamen, auch wenn wichtige Menschen oft einen solchen führen. Da gab es zum Beispiel eine Justizministerin vergangener Bundesregierungen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Was mag in einem Menschen vorgehen, der Leutheusser heißt und sich trotzdem noch einen Schnarrenberger anhängt. Erstaunlicherweise kommen noch wichtigere Menschen auch mit nur einem Familiennamen aus. Wenn man Angela Merkel ist, genügt Angela Merkel. Nehmt euch ein Beispiel, liebe Eltern, und übt euch in Bescheidenheit. Denkt an die Lehrer*innen, die in der Klasse die Hälfte der Unterrichtszeit mit dem Namensaufruf vertrödeln müssen. Kevin-Emanuel Oberprantacher-Unterplanitscher hat wieder einmal die Aufgabe nicht gemacht, und Jennifer-Cayenne Tschurtschenthaler-Unteregelsbacher soll endlich den Mund halten. Zum Glück hat der Gesetzgeber der Häufung von Familiennamen einen Riegel vorgeschoben, sonst käme irgendwann die Familie Oberprantacher-Unterplanitscher-Tschurtschenthaler-Unteregelsbacher zustande. Dann müsste die EU eine Verordnung erlassen, welche die Länge von Türschildern begrenzt. Allerdings liegt auch in der Kürze nicht immer die Würze. Vorausdenken ist gefragt: Stellen Sie sich vor, der junge Herr Hirsch lernt eine nette Frau kennen, die sich dummerweise Kuh schreibt. Oder Herr Mund ehelicht Frau Geruch.
So gesehen gibt es nur zwei Möglichkeiten, der sich abzeichnenden Katastrophe zu entgehen. Entweder Mami und Papi einigen sich auf nur einen Familiennamen, oder sie orientieren sich neu. Die Kinder werden ihren Eltern ewig dankbar sein, wenn sie Jahre später einmal mit vollem Namen ihre Steuererklärungen unterschreiben müssen.