Fliegendes Auge
Im Winter 2015 von Reinhold Ebner
Die Meraner EBNER KG in Sinich ist Südtirols erster Fotodrohnen-Dienstleister mit ENAC-Zertifizierung, welche mit der Nr. 3928 von der italienischen Luftfahrtbehörde erlassen wurde. Die Firma hat sich somit zu ihrem Kerngeschäft, der Druck- und Werbetechnik, ein weiteres Standbein geschaffen.
Welches sind die gesetzlichen Regelungen für Flugdrohnen ?
Die Steuerung und Nutzung von Fluggeräten ist im Luftverkehrsgesetz („codice della navigazione“) und im europäischen Regelwerk sowie jenem der ENAC (italienische Luftfahrtbehörde) zusammengefasst. Demnach handelt es sich bei Drohnen um unbemannte Luftfahrtsysteme, sofern sie „nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben, sondern zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden“. Bei reiner Freizeitnutzung gelten sie dagegen als Flugmodelle, deren Nutzung weniger streng reglementiert ist.
Wer darf Drohnen steuern?
Für den ausschließlich privaten Gebrauch gibt es prinzipiell keine gesetzlichen Anforderungen an den Piloten einer Drohne. Demnach entfallen hier auch spezielle Schulungen und Testflüge. In dem Falle könnten sogar Kinder und Jugendliche uneingeschränkt solche Flugkörper steuern. Hier ist es aber empfehlenswert, dass dies nicht unbeaufsichtigt geschieht, um tatsächlichen und rechtlichen Risiken vorzubeugen. Bei gewerblicher Nutzung sind demnach gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und Testflüge unabdingbar, damit auch ein Funktionieren aller Notfallsysteme jederzeit sichergestellt ist.
Bedarf es einer Genehmigung für Drohnenflüge?
Jeder gewerbliche Einsatz einer Drohne bis zu 25 kg bedarf einer generellen Startgenehmigung der italienischen Luftfahrtbehörde, d.h. Mann und Maschine müssen dafür entsprechend ausgebildet und zertifiziert sein. Auch das Dienstleistungsunternehmen selbst muss dafür gewisse Voraussetzungen erfüllen (z.B. Versicherung, Firmenstrukturen etc.), damit diese Genehmigung rechtskräftig ist. Drohnen über 25 kg Fluggewicht unterliegen einer gesonderten Regelung. Bei Massenveranstaltungen muss zusätzlich noch eine spezielle Erlaubnis beim entsprechenden Amt eingeholt werden.
Gibt es Einschränkungen dazu?
Bei der gewerblichen Nutzung gilt die Einschränkung, dass der Flug stets innerhalb der Sichtweite (VLOS) der steuernden Person erfolgt. Hinsichtlich der Flughöhe wird, je nach Einsatz und Erlaubnis, in bis zu 70 bzw. 150 Meter Höhe geflogen. Zudem ist dafür zu sorgen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen, sei es am Fluggerät selbst als auch im Flugbereich, erfüllt werden.