85.000 statt 65.000 €
Lesezeit: 2 minIm Herbst 2022 von Mirko Oliva
Die Regierung plant die Schwellenwerte für das bestehende Pauschalsteuerverfahren (sog. „Forfettari“) von 65.000 € auf 85.000 € anzuheben. Der anwendbare Steuersatz beträgt im Normalfall 15 % und bei Startups sogar nur 5 % und ist damit erheblich niedriger als die „normale“ Einkommenssteuer (dort beträgt der Steuersatz bei Einkommen ab 50.000 € 43 %!). Die Steuerbemessungsgrundlage der Pauschalsteuer wird, wie das Wort schon sagt, pauschal ermittelt anhand von Koeffizienten, welche je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedlich hoch ausfallen.
Dieses Steuersystem kann von Freiberuflern und Unternehmern (nicht jedoch von Angestellten) angewandt werden und ist in einigen Fällen enorm vorteilhaft, auch aus den folgenden Gründen:
- Es ist ein pauschaler Spesenabzug vorgesehen, d.h. Selbständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit kaum Spesen tragen, müssen trotzdem einen Teil des Einkommens nicht versteuern;
- Die „Forfettari“ arbeiten ohne Mehrwertsteuer – Sie müssen also auf die Umsätze keine MwSt. abführen, können diese im Einkauf aber nicht absetzen. Das System ist also interessant für Selbständige, die Umsätze gegenüber Privatpersonen erzielen und kaum Betriebsspesen zu tragen haben.
Kehrseite der Medaille: Zwischen Steuerbefreiungen für bestimmten Berufsgruppen und Spezialsystemen ergibt sich mittlerweile die absurde Situation, dass gerade einmal 5 Millionen Bürger (überwiegend Angestellte mit einem Bruttolohn von mehr als 35.000 € jährlich und Selbständige mit mehr als 85.000 € Erträgen) praktisch die gesamte Einkommenssteuer in Italien bezahlen.
Vor einigen Jahren hat die OECD Italien aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Zusammenschlüsse von „Einzelkämpfern“ zu organisierteren Unternehmen (z.B. Gesellschaften) zu fördern. Diese sind aufgrund der möglichen Spezialisierung der Arbeitenden nachweislich effizienter, innovativer und internationaler. In all diesen Bereichen hat die nationale Wirtschaft Defizite. Die wechselnden Regierungen und die Landesregierung haben in der Folge die Steuerbelastung für Gesellschaften erhöht bzw. sonstige Maßnahmen ergriffen bzw. bestätigt, um Zusammenschlüsse zu behindern (z.B. indem bestimmte Tätigkeiten nur von Einzelunternehmen ausgeübt werden dürfen).