Reverse Charge und Split Payment
Im Winter 2015 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Mit der Zuspitzung der Wirtschaftskrise und der damit zusammenhängenden Liquiditätskrise der Betriebe haben viele Unternehmen begonnen, sich über die Mehrwertsteuer Liquidität zu beschaffen. Sie haben die MwSt. der Kunden kassiert, dann aber nicht dem Staat bezahlt. Das Argument war immer, dass die Krise vorbeigehe und man dann im Rahmen einer freiwilligen Berichtigung innerhalb des Termins für die Abgabe der entsprechenden Steuererklärung die Nachzahlung vornehmen könne. Einziger problematischer Punkt blieb jedoch, dass bei Zahlungsunterlassung von mehr als 50.000,00 € pro Jahr automatisch von der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet wurde.
Das Phänomen könnte sich noch ausweiten, zumal ab 2015 der Betrag für die Straffreiheit von 50.000,00 € auf 150.000,00 € erhöht wurde und nun die freiwillige Berichtigung bis zur Verjährung der Zahlung möglich ist.
Reverse Charge
Um diese Praxis zu unterbinden, hat die Finanzbehörde bereits ab 01.01.2007 das System der buchhalterischen Umkehrung (inversione contabile oder reverse charge für die Subunternehmer im Baugewerbe) eingeführt. Später wurde das System auch auf den Verkauf von Betriebsliegenschaften und auf andere Verkäufe (z.B. Computer, Handys) ausgeweitet.
Seit dem 01.01.2015 wird nun das System auf folgende Tätigkeiten ausgeweitet:
- Putzdienste (prestazioni di servizi di pulizia)
- Abbrucharbeiten (di demolizione)
- Installationen von Anlagen (Elektriker, Hydrauliker usw.) (di installazione di impianti)
- Fertigstellung von Gebäuden (di completamento relative ad edifici)