Putins Ankläger zu Gast in Meran

Pavillon des Fleurs (Kurhaus Meran) 20. April 2024, 9.00–13.00 Uhr

11. April 2024

Forum internationales Strafrecht

„In Kriegszeiten schweigt die Justiz nicht. Der internationale Strafgerichtshof wird 25“/ “In tempo di guerra la giustizia non tace. I 25 anni della Corte penale internazionale"/ “In times of war law is not silent. The International Criminal Court at 25“

20. April 2024, 9.00–13.00 Uhr

Pavillon des Fleurs (Kurhaus Meran)

Im März 2023 wird gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin ein internationaler Haftbefehl erlassen. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Karim A. A. Khan KC, macht mit dieser außergewöhnlichen Entscheidung deutlich, dass auch in Kriegszeiten Recht und Justiz nicht untätig bleiben dürfen.

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens des IStGH präsentiert die Euregio Plattform für Menschenwürde und Menschenrechte ein hochkarätig besetztes Forum zum Thema inter­nationales Strafrecht. Chefankläger Karim A. A. Khan KC wird im ersten Teil der Veran­staltung die Herausforderungen und Abwägungen sowie den aktuellen Stand der inter­nationalen Straf­verfolgung erläutern. Der Vize-Präsident des IStGH, Rosario Salvatore Aitala, spricht über die konkreten Erfahrungen und die praktische Arbeit des Gerichts.

Die Top-Juristen Giuseppe Nesi, Professor an der Universität Trient und Mitglied der UN-Völkerrechtskommission, und Astrid Reisinger-Coracini, international anerkannte Expertin für Völkerstrafrecht an der Universität Wien, zeigen die grundlegenden Aspekte dieser schwieri­gen Thematik auf und stellen sie in den Kontext komplexer Situationen. 

Im zweiten Teil diskutieren Studierende der drei Euregio-Universitäten Bozen, Trient und Innsbruck mit den „Praktikern“ des internationalen Strafrechts. Mit dabei ist der ehemalige Vize-Präsident des IStGH Cuno Tarfusser. Die Diskussion schafft Raum für allgemeine Fragen von Laien und insbesondere für die Anliegen und die Sichtweisen junger Wissenschaftler.

Bereits nach dem ersten Weltkrieg gab es Versuche, eine weltweit anerkannte und völker­rechtlich verbindliche Strafgerichtsbarkeit zu etablieren. Im Zuge der Nürnberger Prozesse kam es wieder zu Bestrebungen, über Ad-hoc-Strafgerichte hinaus konkrete Normen für eine internationale Strafjustiz zu schaffen. Doch erst nach dem Ende des Kalten Krieges gelang es, dieses Anliegen mit dem Römischen Statut und der Gründung des Internationalen Straf­gerichtshofes in Den Haag zu verwirklichen.

Der Titel der Veranstaltung „In Kriegszeiten schweigt die Justiz nicht“ ist eine Abwandlung des klassischen Cicero-Zitats „Silent enim leges inter arma – In Kriegszeiten schweigt das Recht“. Das 1998 unterzeichnete Römische Statut und der daraufhin gegründete internationale Straf­gerichtshof lassen sich als Versuch verstehen, diese Doktrin grundsätzlich in Frage zu stellen.

Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine und im Nahostkonflikt steht auch der IStGH vor enormen Herausforderungen. Auf der einen Seite möchte man ein länderübergreifendes Gerechtigkeitsempfinden nicht enttäuschen, das mit großen Erwartungen verbunden ist. Auf der anderen Seite gibt es Kritik, den Vorwurf der Doppelmoral und nach wie vor sehr viele Staaten, die das internationale Strafrecht nicht anerkennen. Hinzu kommt, dass der IStGH bisher eher mit Bürgerkriegen beschäftigt war als mit internationalen bewaffneten Konflikten.

Ein Vierteljahrhundert nach Gründung des IStGH ist daher die Frage besonders aktuell, welche Möglichkeiten sich aus dem internationalen Strafrecht ergeben, welche Erwartungen gerechtfertigt sind und inwieweit dem Gericht die Hände gebunden sind.


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