Neue Möglichkeit der Sanierung von unterlassenen oder verspäteten Steuerzahlungen
Im Sommer 2011 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Wir haben schon öfter berichtet, dass unterlassene Steuerzahlungen oder verspätete Steuerzahlungen durch die Zahlung einer geringen Strafe saniert werden können. Für diese Sanierung waren bisher zwei Möglichkeiten vorgesehen:
- die Sanierung der Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit,
- die Sanierung der Zahlung innerhalb der Abgabe der jeweiligen Erklärungen.
Neben den gesetzlichen Zinsen von derzeit 1,5 % sind im ersten Falle 3 % an Strafen, im zweiten Falle 3,75 % an Strafen zu entrichten.
Beispiel: Hat ein Unternehmer die Lohnsteuer des Monats Januar 2010 noch nicht eingezahlt, so kann er dies noch bis zum 22.08.2011 (Abgabetermin für das Mod. 770 bezüglich des Jahres 2010) nachholen und zahlt dabei 3,75 % an Strafen zuzüglich der gesetzlichen Zinsen von 1 % bis zum 31.12.2010 und 1,5 % vom 01.01.2011 bis zum Tage der Zahlung.