Leistungsstipendien wieder eingeführt

20. November 2023

Anerkennung für hervorragende Studienergebnisse

Die Landesregierung hat beschlossen, die Leistungsstipendien wieder einzuführen. Im Sinne der von der Landesregierung genehmigten Richtlinien beträgt das LeistungsstipendiuDie Landesregierung hat beschlossen, die Leistungsstipendien wieder einzuführen. m 20 Prozent der maximalen ordentlichen Studienbeihilfen. Pro Studienjahr werden den Leistungsstipendien drei Prozent der für die Studienbeihilfen vorgesehenen Mittel verwendet.
Um Leistungsstipendien können sich sowohl Studierende des ersten Hochschulzyklusses (Bakkalaureat) sowie jene des zweiten Zyklusses (Master) bewerben, sofern sie nicht älter als 35 beziehungsweise 40 Jahre alt sind. Für Studierende im Inland werden dabei ein Notendurchschnitt von mindestens 28/30 und 42 Ects oder eine Abschlussnote von mindestens 107/110 vorausgesetzt, für Auslandsstudierende einen Notendurchschnitt von mindestens 1,3 und 42 Ects beziehungsweise eine Abschlussnote von mindestens 1,3. Dabei finden nur die effektiv im Bezugszeitraum der Wettbewerbsausschreibung erbrachten Studienerfolge Berücksichtigung. Vorgaben gibt es auch für die Studiendauer.
Wettbewerbsausschreibung im Frühjahr 2024

Bei der Bewertung neben dem gewichteten Bewertungsergebnis werden künftig auch zusätzliche Elemente berücksichtigt, wie etwa ein Auslandsaufenthalt oder Sprachzertifikate. Neu vorgesehen für Studierende, die sich ein Leistungsstipendium sichern, ist die Möglichkeit der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen im Rahmen eines spezifischen Programmes.

Vorbereitungsarbeit für die heute genehmigten Richtlinien hatte eine vom Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung eingesetzte Arbeitsgruppe geleistet. Den Wettbewerb für die Gewährung der Leistungsstipendien nimmt nun die für die Bildungsförderung zuständige Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel vor. Sie soll im Frühjahr 2024 erfolgen.


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