Der gläserne Bürger
Im Winter 2011 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Die Datenbank des Finanzministeriums SERPICO ist bereits seit längerer Zeit aktiv. Sie wird jedoch ab Mai 2011 mit den Daten aller Anschaffungen oder bezogenen Leistungen über 3.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer) ergänzt. Damit verfügt die Finanzbehörde über eine große Anzahl von Daten, um eine synthetische Veranlagung des Einkommens durchführen zu können.
Seit mehreren Jahren ist die Finanzbehörde dabei, eine Datenbank zu schaffen, in welcher sämtliche relevanten Daten eines jeden Bürgers erfasst werden. Dem Projekt wurde vom Finanzministerium, in Anlehnung an den bekannten Brooklyner Polizisten, der Name SERPICO gegeben. Anhand dieses Archivs soll der Kampf gegen die Steuerhinterziehung aufgenommen werden.
Welche Daten sind bereits in SERPICO gespeichert?
Ohne jegliches Wissen der Bürger hat inzwischen das Finanzministerium eine Unmenge von Daten gespeichert. Alle verfügbaren Daten wurden unter der Steuernummer eines jeden Bürgers abgelegt und sind jederzeit von der Steuerbehörde abrufbar. Es handelt sich dabei um
- Daten zum Zivilstand und Daten zur Familie
- Vermögensdaten (Immobilien, Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge)
- Daten über Lieferverträge verschiedenster Art (Telefon, Strom, Gas)
- Daten über bezogene öffentliche Leistungen
- Daten über alle abgeschlossenen Versicherungen
- Einzahlungen in Lebensversicherungen und Rentenfonds
Mit April 2011 macht SERPICO einen Qualitätssprung
Bereits bei der Veröffentlichung der Sommerverordnung 2010 (Gesetzesverordnung Nr. 78 vom 31.05.2010) und der im Artikel 21 vorgesehenen Wiedereinführung der Kunden- und Lieferantenverzeichnisse hatte man den Verdacht, dass diese Verzeichnisse in erster Linie der Ergänzung von SERPICO dienen sollen. Mit Veröffentlichung der Verfügung der Agentur der Einnahmen vom 22.12.2010 haben wir nun die Gewissheit, dass diese Verzeichnisse hauptsächlich die privaten Personen betreffen werden.
Tatsächlich müssen aufgrund dieser Verfügung alle ab dem 01.05.2011 erbrachten Leistungen und/oder Lieferungen an Private, Unternehmen und Freiberufler mit einem Gesamtwert von € 3.000,00 oder darüber an das Finanzministerium gemeldet werden. Gemeldet werden müssen alle mehrwertsteuerrelevanten Geschäftsvorfälle, unabhängig davon, ob eine Rechnung, eine Steuerquittung oder ein Kassenbeleg ausgestellt wird. Nachdem die Grenze von € 3.000,00 ohne Mehrwertsteuer festgelegt wurde, hat nun das Finanzministerium in der oben angeführten Verfügung festgelegt, dass bei Ausstellung von Steuerquittungen und Kassenbelegen die Mehrwertsteuer mit 20 % berechnet wird und dass somit die Meldepflicht bei Ausstellung von Steuerquittungen und Kassenbelegen ab € 3.600,00 gegeben ist.
Ab 01.05.2011 wird es also, bei Überschreitung obiger Grenzen, notwendig sein, die Steuernummer des Kunden zu verlangen. Bei ausländischen Kunden muss im Verzeichnis Vor- und Zuname, Geburtsort und Geburtsdatum, Geschlecht und steuerrechtlicher Wohnsitz angegeben werden.