Editorial 18/2023
Im Herbst 2023 von Eva Pföstl
Auf gut ausgebauten Straßen- und Schienennetzen versorgen uns heute weltweit agierende Logistikunternehmen mit allem, was der internationale Markt zu bieten hat. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie früher der europäische Warenhandel funktionierte und auf welchen Wegen er abgewickelt wurde?
Elfriede Zöggeler Gabrieli hat für uns recherchiert und sich der Geschichte des alten Meraner Ballhauses (Umlagestation und Lagerhalle) gewidmet. Die inzwischen veränderten Baulichkeiten, welche früher dem alten Ballhaus angehörten, befinden sich in den unteren Meraner Wasserlauben. Der auffallend breite straßenseitige Laubenbogen erinnert an die einstige Funktion als Umlagestation und Lagerhalle.
Elfriede Zöggeler Gabrieli berichtet in unserer Titelgeschichte nicht nur ausführlich über die interessante Geschichte dieses Gebäudes, sondern auch über das im Mittelalter aufgekommene sogenannte Niederlagsrecht (Stapelrecht), welches 1239 von Graf Heinrich von Tirol für die Stadt Meran schriftlich festgesetzt wurde. Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten. Dieses Niederlagsrecht war mit dem Rodfuhrrecht verbunden, was heißt, dass Bauern, die über das nötige Fuhrwerk und Zugvieh verfügten, nach einer bestimmten Reihenfolge bzw. auf einem bestimmten Streckenabschnitt den Gütertransport zu besorgen hatten.