Green Pass-Pflicht
Im Herbst 2021 von Dr. Markus Schenk
Mit Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21. September 2021 hat der Gesetzgeber die Green Pass-Pflicht ab 15. Oktober 2021 und bis zum 31. Dezember 2021 eingeführt.
Für wen und für welchen Zeitraum besteht die Green Pass-Pflicht?
Ab dem 15. Oktober 2021 und bis zum 31. Dezember 2021 (Zeitpunkt, an welchem der Notstand in Italien enden sollte) gilt die Pflicht, dass jede Person, welche an ihrem Arbeitsplatz im Betrieb ihre Tätigkeit ausübt, den Green Pass besitzen muss und auf Anfrage des Beauftragten den Green Pass vorweisen muss. Unter diese Verpflichtung fallen folgende Personen:
- Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor
- Selbstständige (Handwerker, Kaufleute, Gastgewerbetreibende usw.)
- Familienmitarbeiter und Gesellschafter
- Freiberufler
- auch externe, welche Lieferungen (Lieferanten) oder Leistungen im Betrieb (Werk- oder Subwerkvertragsmitarbeiter) durchführen
- Leiharbeiter
- Babysitter
- Hausangestellte
Wie erhält man den Green Pass?
Den Green Pass erhält man
- 15 Tage nach Verabreichung der ersten Impfdosis
- mittels negativem PCR-Test für eine Dauer von 72 Stunden
- mittels negativem Antigentest für eine Dauer von 48 Stunden
- wenn man von Covid-19 genesen ist (für eine Dauer von 180 Tagen ab dem ersten positiven PCR-Test)
- nach Beendigung des kompletten Impfzykluses (gültig für 12 Monate)
Dementsprechend müssen alle Personen, welche nicht bis zum 30. September 2021 die erste Impfdosis erhalten haben, einen PCR- oder Antigentest machen, um für den 15. Oktober 2021 einen gültigen Green Pass zu erhalten.
Neben den herkömmlichen PCR- und Antigentests sind auch PCR-Spucktests für den Erhalt des Green Passes zugelassen, ebenso der Nasenflügeltest.
Eigenerklärungen in jeglicher Form sind verboten.
Wer und wie sollte die Kontrolle durchgeführt werden?
Die Kontrolle über die Gültigkeit des Green Passes sollte täglich vor Arbeitsantritt erfolgen. Es können aber auch nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden. Die Kontrolle wird durch den Arbeitgeber selbst oder durch eine beauftragte Person im Betrieb durchgeführt. Die Kontrollen müssen mittels der App „VerificaC19“ durchgeführt werden. Auf Anfrage des zur Kontrolle Beauftragten oder des Arbeitgebers müssen die Mitarbeiter den Personalausweis vorweisen.
Was passiert, wenn der Mitarbeiter keinen gültigen Green Pass hat?
Ein Mitarbeiter ohne gültigen Green Pass wird unabhängig von der Betriebsgröße als „unentschuldigt abwesend“ behandelt und sofort vom Arbeitsplatz verwiesen. Die Konsequenz ist, dass er für die Dauer der Green Pass-Pflicht und bis maximal 31. Dezember 2021 keine Entlohnung erhält, außer er gelangt in den Besitz eines gültigen Zertifikats.
Bei Betrieben unter 15 Mitarbeitern kann ab dem 5. Tag der „unentschuldigten Abwesenheit“ ein Mitarbeiter für 10 Tage als Ersatz für den abwesenden Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Vertrag mit dem Ersatzmitarbeiter kann einmalig um weitere 10 Tage verlängert werden. Er darf jedoch nicht über den 31. Dezember 2021 hinaus angestellt werden.
Der Mitarbeiter darf unter keinen Umständen aufgrund eines ungültigen Green Passes entlassen werden.