Verhaltensregeln auf der Skipiste
Im Winter 2023 von Philipp Rossi
Die Saison 2023/2024 steht in den Startlöchern, Schnee bedeckt bereits die Berghänge rund um Meran und viele von uns erfreuen sich wieder am Wintersport. Verhaltensregeln, die auf und abseits der Piste gelten, tragen dazu bei, ein sicheres Bergabenteuer zu gewährleisten. Der Großteil der Pistenregeln findet sich in Südtirol im Landesgesetz Nr. 14/2021 sowie auf staatlicher Ebene im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 40/2021. Dabei handelt es sich um Ge- bzw. Verbote, deren Missachtung zumeist mit einer Geldstrafe geahndet wird.
So müssen beispielsweise all jene, die eine alpine Skipiste benützen, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Viele von uns besitzen bereits über eine private Haftpflichtversicherung, die uns gegenüber Schadenersatzansprüchen freistellt. Alternativ dazu können Pistenbenutzer die Versicherung beim Betreiber des Skigebietes gemeinsam mit dem Skipass erwerben. Wer die Bestimmungen über die Versicherungspflicht nicht beachtet, dem wird einerseits der Skipass entzogen, andererseits eine Geldbuße von 100 bis 150 € auferlegt.
Weitere Regeln betreffen die Benutzung der Pisten selbst. Wer etwa die Vorschriften laut Beschilderung in den Skigebieten missachtet, unterliegt einer Geldstrafe zwischen 30 und 90 €. Wer Menschen mit Behinderung bei den Aufstiegsanlagen das Vorrecht verweigert, muss mit einer Sanktion zwischen 50 und 150 € rechnen. Wer sich weigert, bei einem Unfall Hilfe zu leisten, und als am Unfall beteiligte Person oder Zeuge die eigenen Personalien nicht angibt, dem wird eine Geldbuße von 250 bis 1.000 € auferlegt. Und im Allgemeinen sind alle Wintersportler für das eigene Verhalten auf der Piste verantwortlich und dazu angehalten, sich so umsichtig zu verhalten, dass sie Unfälle vermeiden, keine Gefahr für die Unversehrtheit anderer darstellen und Personen oder Sachen keinen Schaden zufügen.
Grundsätzlich ist es verboten, eine Skipiste zu Fuß oder mit Schneeschuhen zu betreten, außer es besteht dringender Anlass dazu bzw. der Betreiber ermittelt kurze Strecken, in denen eine entsprechende Ausnahme gilt. Auch ist es verboten, eine Piste mit Skiern oder Schneeschuhen aufzusteigen, es sei denn, der Betreiber erlässt eine Genehmigung dazu. In diesem Fall müssen sich Skitourengeher bzw. Wanderer aber so nah wie möglich an den Stangen halten, die die Piste abgrenzen. Und schließlich ist es verboten, die Pisten zu betreten, wenn diese präpariert oder instandgehalten werden. Wer diese Regelungen missachtet, unterliegt einer Geldstrafe von 100 bis 150 €.