Gut geschützt mit einem Familiengut?
Im Sommer 2022 von Mirko Oliva
Die Welt ist nicht mehr dieselbe: steigende Gas- und Strompreise, fallende Aktienwerte, steigende Zinsen, Inflation. Das Risiko ist zurück – wir Westeuropäer, berauscht durch das billige Geld der EZB (und das billige russische Gas) sind das (fast) nicht mehr gewohnt. Geblieben sind Risiken durch Haftungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Konsumentenschutzes – diese sind nur aus den Medien verschwunden. Es sind keinesfalls nur Unternehmer, die Risiken tragen - Politiker, hohe Beamte (der Rechnungshof lässt grüßen) sowie Vereinspräsidenten gehen hohe Risiken ein und müssen damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Versicherungspolizzen können diese Risiken oft nur unzureichend abdecken.
Durch die Bildung eines Familiengutes können wichtige Teile des Privatvermögens vor dem Zugriff von Dritten geschützt werden. Immobilien, Kraftfahrzeuge, Boote aber auch Aktien und Staatsanleihen werden vom restlichen Vermögen getrennt und für den Unterhalt der Familie bestimmt – die Gläubiger (Banken, Lieferanten, Fiskus usw.) können nicht mehr zugreifen, außer für Verbindlichkeiten, die für die Familie aufgenommen wurden. Ein Familiengut kann nur zwischen Ehepartnern gebildet werden und erlischt mit dem Tod eines Ehepartners oder der Scheidung der Ehe, außer Kinder des Paares sind noch minderjährig: in diesem Fall bleibt das Familiengut bestehen, bis das jüngste Kind volljährig ist. Mit der Auflösung des Familiengutes erlischt auch der Schutz vor den Gläubigern: eine Scheidung kann also in mehrfacher Hinsicht bittere Folgen haben.
Eine interessante Alternative kann ein „Trust“ sein.