Maria im Weinberg
Im Herbst 2013 von Dr. Walter Egger
Neues Wandgemälde im Ortszentrum von Obermais
Kürzlich hat der Kunstmaler und Grafiker Herbert Schönweger am Haus an der Ecke Dantestraße/Apothekergasse im Auftrag der Besitzerfamilie Bartolini ein schmuckes Wandgemälde angebracht, das „Maria im Weinberg“ zeigt. Dieses seltene Motiv erinnert hier an die ausgedehnten Weingärten, die vor weniger als 100 Jahren noch die Kulturlandschaft zwischen der einstigen Langen Gasse (heute Dantestraße) und dem Winkelweg prägten. Den Gedanken, an der Fassade ein Marienbild anzubringen, hatte bereits Franz Bartolini, der gegen Ende der 1930er-Jahre das Haus erneuern und die Räume im Erdgeschoß zu einer Metzgerei umbauen ließ. Die Option verhinderte damals, dass die schon angefertigte Skizze der Muttergottes mit dem Jesukinde zur Ausführung kam.
Besitzerfolge
Schlossermeister Gustav Gasser, der 1885 das Haus von Max Rohregger um 7.500 Gulden gekauft hatte, trat es 1921 an die Witwe Maria Pedroß ab, die es ihrerseits 1932 an den Metzgermeister Franz Bartolini veräußerte. Im Jahre 1959 erbt dessen Sohn Josef Bartolini dieses unauffällig wirkende, doch sorgsam gepflegte Haus. Relativ klein erscheint es neben dem Kirchsteiger einerseits und dem Apothekerhaus anderseits oder gar angesichts des Alten Rathauses an der gegenüberliegenden Straßenseite. Doch unter der Benennung „Fischerlehen“ ist es viel älter als z. B. das Rathaus und kann stolz auf mehrere Jahrhunderte seiner Geschichte zurückblicken.
Fischerlehen
Der Name dürfte auf einen Besitzer zurückgehen, der den Beruf eines Fischers, genauer gesagt, das Amt eines Fischereiaufsehers ausübte. Die Fischerei war Hoheitsrecht des Landesfürsten, der es an Adelige oder Klöster weiter verlieh. Diese beauftragten eigene Dienstleute, sogenannte Herrschaftsfischer, die den Fischbestand pflegen und vor Diebstahl schützen sollten. Fischerlehen oder Fischerhöfe finden sich auch anderorts, so beispielsweise in Untermais, in Dorf Tirol, Burgstall und Ulten. Im Theresianischen Steuerkataster um 1775 erscheinen für das Fischerlehen in Obermais bereits zwei Inhaber, die sich die Feuer- und Futterbehausung, das heißt Wohnhaus, Stadel und Stall, teilten. Zum oberen Fischerlehen gehörten noch ein Wald im Naiftal, ein Weinacker und eine Wiese auf der Lazag sowie ein Wiesfeld auf den sogenannten Pletzen in Untermais. Dieses Kleinhäusleranwesen wurde zwecks Steuerbemessung auf 657 Gulden geschätzt.
Waldhirtenhaus
1841 kauften die Eheleute Georg Tschöll und Maria Barr die obere halbe Fischerlehenbehausung, die aus drei Kammern, einem Keller, zwei Dillenkammern, Stadele, Stallung und der Hälfte des Ofenhauses bestand und wozu auch das Recht der Ein- und Ausfahrt durch den Hofraum gehörte. Georg Tschöll übte bis zu seinem Tode 1865 das Amt des Waldhirten oder Waldaufsehers der Gemeinde Obermais aus. Dementsprechend wurde sein Wohnhaus nun Waldhirtenhaus genannt. Dieser Name überlebte den 1865 verstorbenen Waldaufseher mehr als zwei Jahrzehnte, denn noch 1887 bestätigte Schlossermeister Gustav Gasser, für das „Waldhirtshaus“ die Einladung zur Vollversammlung der Dorfbrunnen-Interessentschaft erhalten zu haben.